
Dutzende große nationale und internationale Organisationen wenden sich wegen des beispiellosen Angriffs des rumänischen Umweltministeriums auf die Biodiversität an die Europäische Kommission
Dutzende große nationale und internationale Organisationen haben sich an die Europäische Kommission gewandt, um auf den beispiellosen Angriff des rumänischen Umweltministeriums auf die Biodiversität aufmerksam zu machen.
In dem gestern an die Leitung der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission übermittelten Schreiben weisen die Organisationen auf die vom rumänischen Umweltministerium vorgeschlagenen Änderungen der Dringlichkeitsverordnung OUG 57/2007 hin. Dieser zentrale Rechtsakt zur Umsetzung der Habitatrichtlinie in Rumänien könnte in Kürze von der Regierung mit unmittelbaren rechtlichen Folgen geändert werden.
Die vorgeschlagenen neuen Regeln machen die Ausweisung strenger Schutzgebiete — umbenannt in „Vorranggebiete für Biodiversität“ — von der ausdrücklichen Zustimmung der Grundeigentümer oder Verwalter abhängig, unabhängig davon, ob diese Gebiete die wissenschaftlichen Kriterien für strengen Schutz erfüllen. Bei Vorranggebieten für Biodiversität außerhalb eines Schutzgebiets wird das Verwaltungsrecht den Grundeigentümern übertragen.
Dieser Ansatz schafft ein privates Vetorecht über ein öffentliches Interesse und birgt das erhebliche Risiko eines stark verkleinerten und zerstückelten Schutznetzes, aus dem Gebiete von außergewöhnlichem ökologischem Wert ausgeschlossen werden. Schätzungen zufolge könnten etwa 80 % der für strengen Schutz ermittelten Fläche (1,8 Millionen Hektar) wegen fehlender Zustimmung privater Eigentümer oder Verwalter nicht ausgewiesen werden (beispielsweise die nationale Forstverwaltung Romsilva und private Forstverbände).
Entscheidend ist, dass die ohne Anhörung der Rumänischen Akademie vorgeschlagenen Änderungen der OUG 57/2007 auch für strenge Schutzzonen bereits ausgewiesener Natura-2000-Gebiete gelten würden und damit wahrscheinlich deren Integrität beeinträchtigen. Ohne Zustimmung der Eigentümer oder Verwalter zu strengen Schutzzonen in einem Natura-2000-Gebiet kann die Regierung die von der Habitatrichtlinie vorgeschriebenen Erhaltungsmaßnahmen nicht mehr umsetzen. Die Anwendung der neuen Regeln würde daher zu zahlreichen Verstößen gegen die Habitatrichtlinie führen, insbesondere gegen:
- Artikel 6 Absatz 1, der die Festlegung der erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen verlangt;
- Artikel 6 Absatz 2, der nach der Gebietsausweisung die Verschlechterung der Lebensräume und erhebliche Störungen der Arten verbietet.
Die einschlägige Rechtsprechung des EuGH stellt zudem fest, dass jede messbare Absenkung des Schutzniveaus von Natura-2000-Gebieten einen Verstoß gegen EU-Recht darstellen kann und dass Widerstand der Eigentümer das Unterlassen notwendiger Erhaltungsmaßnahmen nicht rechtfertigt.
Das rumänische Umweltministerium begründet die Änderungen mit der Erfüllung rumänischer Verpflichtungen aus dem Nationalen Aufbau- und Resilienzplan (PNRR), Meilenstein 13.2, insbesondere dem strengen Schutz von mindestens 10 % des Staatsgebiets gemäß der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030. Paradoxerweise wird jedoch erwartet, dass die vorgeschlagenen Änderungen der OUG 57/2007 das Gegenteil bewirken. Glaubwürdige Quellen weisen darauf hin, dass das Verfahren zur Ausweisung strengen Schutzes für 10 % der Landfläche vom rumänischen Landwirtschaftsministerium und vom politischen Establishment angefochten wird, insbesondere von Sozialdemokraten, die ihrer Machtbasis entgegenkommen wollen, also den lokalen politischen Behörden (Bürgermeistern, Präsidenten der Kreisräte usw.).
Bei der wissenschaftlichen Kartierung für 10 % strengen Schutz (EU-finanziertes Projekt, Vertrag Nr. 100395787) wurden zunächst etwa 2,3 Millionen Hektar als geeignet identifiziert, was weitgehend den rumänischen Verpflichtungen aus PNRR-Meilenstein 13.2 entsprach. Wiederholte intransparente Änderungen der Auswahlmethodik und weitere politische Eingriffe führten jedoch zu drastischen Verringerungen der ursprünglich ermittelten Flächen. Die Forderung nach einer „Eigentümerzustimmung“ könnte die endgültige Ausweisung auf unter 500.000–600.000 Hektar begrenzen, lediglich 2–3 % des rumänischen Staatsgebiets. Die verbleibende Fläche würde vor allem bereits streng geschützte Zonen in Nationalparks und unproduktive alpine Flächen umfassen, während große, wertvolle und produktive Primär- und Altwälder vollständig der kommerziellen Nutzung ausgesetzt blieben.
Die ordnungsgemäße Umsetzung des Nationalen Aufbau- und Resilienzplans (PNRR) erfordert neben wissenschaftlicher Kartierung nachhaltige Finanzierungsmechanismen, um Eigentümer für Nutzungsbeschränkungen zu entschädigen und den Biodiversitätsschutz mit lokalen Wirtschaftsinteressen zu verbinden — einen Schritt, den die rumänische Regierung nicht unternommen hat. Im Jahr 2025 verwaltete die Umweltfondsverwaltung (AFM) etwa 3,2 Milliarden Euro (~1 % des BIP). Trotz dieser umfangreichen Finanzierung wurden Ausgaben für Biodiversität systematisch vernachlässigt und machten nur etwa 0,2 % des gesamten AFM-Haushalts aus.
Angesichts dieser Lage bitten wir Sie respektvoll, eine dringende Warnung an die rumänische Regierung zu erwägen, um die Verabschiedung der vorgeschlagenen Änderungen der OUG 57/2007 zu verhindern, bevor irreversible rechtliche und ökologische Schäden eintreten. Nach unserer Überzeugung kann ein schnelles Eingreifen der Europäischen Kommission strukturelle Verstöße gegen EU-Recht mit langfristigen Folgen für den Biodiversitätsschutz in Rumänien noch verhindern.
Die unterzeichnenden Organisationen und ihre Vertreter in alphabetischer Reihenfolge:
Adi Dohotaru, Asociația Societatea Organizată Sustenabil, Romania
Alexandru Teleagă, Asociația Altitudine, Romania
Alina Chiriac, Romanian Environmental Defender
Attila Marton, Mișcarea pentru Transilvania Egalitară, România
Bogdan Stroe, Grupul de Initiativa Civica IOR-Titan, Romania
Camelia Gui, Asociația Clujul Sustenabil, România
Ciprian Galusca, Platforma pentru Adaptare Climatică, Romania
Cristina Lapis, Asociația de Protecție a Animalelor Milioane de Prieteni, România
Claudiu Olenici, Organizația pentru Protecția Mediului și Combaterea Braconajului, Romania
Dan Trifu, Fundația Eco-Civica, Romania
Dorina Milea, AER Muntenia Sud, Romania
Dragoș Tuță Mihaylov, Ambasada Sustenabilității în România
Gabriel Paun, Agent Green, Romania
Gabriela Cotaru, Hosman Durabil, Romania
Hans Hedrich, Verein Neuer Weg, Romania
Mihai Goțiu, România Curată, Verde Curat, Romania
Mihai Constantinescu, Asociația Natura Transilvania, Romania
Roxana Pencea Brădățan, Declic, Romania
Valentin Sălăgeanu, Greenpeace CEE Romania
Viktoria Luft, Federația Peisaj Deschis, Romania
Almuth Ernsting, Biofuelwatch, Europe/USA
Artur Milewski, Forests NOW, Poland
Comité Schone Lucht, Netherlands
Evelyn Schoenheit, Forum Ökologie & Papier, Germany
Farištamo Eller, Save Estonia’s Forests
Focus Association for Sustainable Development, Slovenia
Ines Gavrilut, Bruno Manser Fonds, Switzerland
International Commission for the Protection of the Alps
Jana Ballenthien, ROBIN WOOD, Germany
Hannah Mowat, Fern, EU
Hermann Edelmann, Pro REGENWALD, Germany
Maarten Visschers, Leefmilieu, Netherlands
Lina Burnelius, Protect the Forest, Sweden
Dr. Lutz Fähser, Forester and Scientist, Germany
REVIVO, Institute for ichthyological and ecological research
Sergiy Moroz, European Environmental Bureau (EEB), EU
Umanotera, The Slovenian Foundation for Sustainable Development
Zoe Lujic, Earth Thrive, UK/Serbia and Balkan Centre for the Rights of Nature, Serbia/Balkans
Anhänge:
Technisches Briefing von Agent Green, Declic, Greenpeace und PAC, Rumänien:
https://www.greenpeace.org/static/planet4-romania-stateless/2026/01/e7210cdf-fisa-tehnica-10.pdf
Pressemitteilung von Agent Green, Declic, Greenpeace und PAC, Rumänien:
/ministerul-mediului-incalca-legea-si-blocheaza-protectia-naturii
Technischer Anhang: Änderungen der OUG Nr. 57/2007 zur Mitteilung über das erhebliche Risiko der Nichterfüllung des PNRR-Meilensteins und des Grundsatzes „Do No Significant Harm“ (DNSH) durch den Entwurf einer Dringlichkeitsverordnung zur Änderung und Ergänzung der OUG Nr. 57/2007 über die Regelung der Naturschutzgebiete in Rumänien (beigefügt).
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