
Arthurs Tötung im Natura-2000-Schutzgebiet Oituz-Ojdula war illegal, während ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission lief
Pressemitteilung von Agent Green
Die Tötung des Bären Arthur, der im Natura-2000-Schutzgebiet Oituz-Ojdula lebte, war illegal und erfolgte während eines laufenden Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission. Das Umweltministerium unterstützt weiterhin die Trophäenjagd und trägt die Verantwortung für den zunehmenden Konflikt zwischen Mensch und Bär
10. Mai 2021 – Agent Green weist darauf hin, dass die Tötung wildlebender Tiere und die Holznutzung im Natura-2000-Schutzgebiet Oituz-Ojdula ROSCI0130 illegale Tätigkeiten sind, da dieses Gebiet zum Zeitpunkt des Abschusses von Arthur durch Prinz Emanuel von und zu Liechtenstein keinen genehmigten Managementplan hatte. Die Organisation erinnert daran, dass gegen das Umweltministerium bei der Europäischen Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren wegen missbräuchlicher Einschläge in Natura-2000-Schutzgebieten läuft und weil es „bisher keine besonderen Schutzgebiete ausgewiesen und allgemein und systematisch keine detaillierten gebietsspezifischen Erhaltungsziele und -maßnahmen festgelegt hat“
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/RO/inf_20_1212
„Die Jagd, ebenso wie die Holznutzung oder andere Tätigkeiten ohne Zusammenhang mit der Verwaltung des Natura-2000-Gebiets, darf nur im Einklang mit der Habitatrichtlinie erfolgen, also nach einer Verträglichkeitsprüfung und gegebenenfalls auch einer strategischen Umweltprüfung oder Umweltverträglichkeitsprüfung. In diesem Fall bestehen für das Natura-2000-Gebiet Oituz Ojdula keine Erhaltungsziele für das Schutzgebiet oder die Bärenart, da es keinen Managementplan gibt. Somit verstoßen der Abschuss von Bären und die den Bärenlebensraum verkleinernde Holznutzung unter diesen Bedingungen gegen europäisches Recht“, warnt Cătălina Rădulescu, die Anwältin von Agent Green.
Der im Natura-2000-Gebiet Oituz-Ojdula lebende Bär wurde am 13. März 2021 in Ojdula erschossen. Das Umweltministerium veröffentlichte jedoch erst am 19. März 2021 den Entwurf des Managementplans dieses Schutzgebiets zur öffentlichen Erörterung:
Die Europäische Kommission forderte Rumänien im Juli 2020 auf, die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen vollständig in nationales Recht umzusetzen. Diese Richtlinie trägt zum Schutz der Artenvielfalt in der Europäischen Union bei. Eine fehlerhafte Umsetzung und Anwendung ihrer Bestimmungen kann ihre Erhaltungsziele gefährden. Nach dieser Richtlinie musste Rumänien EU-Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorschlagen, die dann binnen sechs Jahren nach der Aufnahme in die EU-Listen der biogeografischen Regionen aufgenommen werden sollten (also 2013), und Erhaltungsziele und -maßnahmen festlegen, um geschützte Arten und Lebensräume in einem günstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder wiederherzustellen, indem diese GGB als besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden. Diese Anforderungen sind für den Schutz der Artenvielfalt in der gesamten EU wesentlich. Rumänien hat bisher keine besonderen Schutzgebiete ausgewiesen und allgemein und systematisch keine detaillierten gebietsspezifischen Erhaltungsziele und -maßnahmen festgelegt.
/infringement-ultimatum (auf Rumänisch)
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/inf_20_1212
https://ec.europa.eu/romania/news/20201030_infringements_mediu_ro
Unter anderem legt das rumänische Recht nicht ausdrücklich fest, dass die Erhaltungsmaßnahmen in Managementplänen die ökologischen Bedürfnisse der natürlichen Lebensraumtypen und der Arten in den betreffenden Gebieten berücksichtigen müssen. Dies wirkt sich unmittelbar auf die Qualität der Pläne aus, da sie möglicherweise nicht die zum Schutz dieser Lebensraumtypen und Arten erforderlichen Maßnahmen enthalten. Außerdem beschränkt das nationale Recht den Anwendungsbereich der wichtigsten Richtlinienbestimmungen auf Tätigkeiten innerhalb der Natura-2000-Gebiete. Damit werden alle anderen möglichen Ursachen einer Verschlechterung oder Störung von außerhalb der Gebiete ausgeschlossen: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/RO/inf_20_1687
Bei der Trophäenjagd hat das Umweltministerium noch keine konkrete Maßnahme ergriffen, um dieses barbarische Phänomen zu beenden. „Bislang versichert der Minister, dass Problembären nur von Jägern aus rumänischen Vereinen erschossen werden. Das spielt den Trophäenjägern weiterhin in die Hände, denn die Maßnahme verhindert weder die Tötung durch Abschuss noch den Beitritt eines ausländischen oder einheimischen Jägers zu einem Verein“, schloss Rădulescu.
Agent Green fordert das Umweltministerium auf, die Trophäenjagd zu verbieten, indem der Abschuss streng geschützter Tiere untersagt und die tödliche Maßnahme ausschließlich einem Tierarzt durch Betäubung mit anschließender Euthanasie vorbehalten wird. Dabei müssen auch ein Umweltkommissar und ein Gendarm anwesend sein. Um die Trophäenjagd zu beenden, müssen alle streng geschützten Wildtiere, bei denen eine tödliche Maßnahme angewandt wurde, nach der Entnahme von DNA-Proben eingeäschert werden. Über 74.000 Menschen haben in den letzten 6 Tagen die Petition für diese Gesetzesänderungen unterzeichnet: https://campaniamea.declic.ro/petitions/stop-vanatorii-de-trofee
Agent Green wirft dem Umweltministerium zudem vor, den Konflikt zwischen Mensch und Bär zu verschärfen, weil es nie die Ursachen, sondern nur die Folgen dieses Problems angegangen ist, vor allem durch Abschuss. Die Hauptursachen sind nicht die hohe Zahl der Bären, wie der Minister und die Jagdindustrie behaupten, sondern die Schädigung der Lebensräume, der Klimawandel und die durch Agitatoren dieser barbarischen Industrie ins Extrem getriebene Verfolgung durch Menschen. Das Ministerium blockiert weiterhin die den geschädigten Haushalten zustehenden Mittel und die Gelder für Elektrozäune. Obwohl Schutzgebiete auf dem Papier 23% Rumäniens bedecken, ist nur etwa 1% des Landes tatsächlich streng geschützt, vor allem in alpinen Gebieten oberhalb der Waldgrenze.
Agent Green kündigt eine neue Beschwerde bei der Europäischen Kommission wegen des schlechten Managements der Bären-, Wolfs- und Luchspopulationen an, falls das Umweltministerium bis zum 31. Mai nicht folgende Maßnahmen ergreift:
- Freigabe der Mittel für Elektrozäune und Entschädigungen für Haushalte, die Schutzmaßnahmen anwandten und dennoch Schäden erlitten
- Beginn eines landesweiten Bildungsprogramms für das Zusammenleben und die gegenseitige Anpassung von Menschen und Bären
- Beginn einer Erfassung der Bärenpopulation mit wissenschaftlichen Methoden, die DNA-Proben einschließen
- Genehmigte Managementpläne für alle Natura-2000-Gebiete
- Verbot der Einschläge in Nationalparks (1,3% der Landesfläche): /parcuri-nationale (auf Rumänisch)
- Strenger Schutz der letzten Primär- und Altwälder (2,5% der Landesfläche), ausgehend vom Waldinventar PRIMOFARO
Ein von Agent Green im Kreis Covasna installierter Elektrozaun – Video zur freien Weiterverbreitung unter Nennung der Quelle „Agent Green“.
Pressekontakt:
Cătălina Rădulescu, Anwältin von Agent Green, office@agentgreen.org, 0745138165
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