
Agent Green erwägt gemeinsame rechtliche Schritte gegen die Europäische Kommission nach enttäuschendem Votum der Europaabgeordneten zum ergänzenden delegierten Rechtsakt der EU-Taxonomie
Bukarest, Brüssel, Edinburgh, 26. Juli 2022 – Agent Green äußert tiefe Enttäuschung darüber, dass das Europäische Parlament die Aufnahme von fossilem Gas in die EU-Taxonomie nicht abgelehnt hat. Daher erwägt Agent Green rechtliche Schritte in Zusammenarbeit mit den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft.
„Die neue EU-Taxonomie ist eine inszenierte Übung in gescheiterter Demokratie seitens der EU. Kernenergie und Gas als grün anzuerkennen, widerspricht der Wissenschaft und dem Willen der Mehrheit der Bürger und Regierungen der EU. Schwierige Zeiten erfordern fortschrittliches Denken und fortschrittliche Entscheidungen, keine verzweifelten Maßnahmen von Politikern, die die versprochene sichere und grüne Zukunft nicht geschaffen haben. Rechtliche Schritte sind das Mindeste, was wir vorerst tun können, denn wir stimmen weder dem Inhalt noch dem Verfahren dieses gesamten Prozesses zu“, erklärte Gabriel Paun, Präsident von Agent Green.
Diese bedauerliche Entwicklung erfolgte trotz der förmlichen Stellungnahme der EU-Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen, des Beratungsgremiums der Europäischen Kommission, dem Agent Green angehört. Sie kam zu dem eindeutigen Schluss: „Die im [ergänzenden delegierten Rechtsakt] vorgelegten Kriterien gewährleisten nicht die nachhaltige Leistung der Tätigkeiten zur Stromerzeugung aus fossilen gasförmigen Brennstoffen gemäß der Taxonomie-Verordnung“.
Für Erläuterungen und eine ähnliche Analyse der Gründe, warum die Kernenergie die Anforderung, keine erheblichen Beeinträchtigungen zu verursachen, nicht erfüllt, lesen Sie bitte den VOLLSTÄNDIGEN BERICHT DER PLATTFORM (PDF, auf Englisch).
Die Taxonomie-Verordnung sieht vor, dass die Taxonomie klarstellen muss, welche Wirtschaftstätigkeiten wesentlich zu einem Umweltziel beitragen, ohne die anderen zu beeinträchtigen. Es handelt sich um einen Rechtsakt, der weder die Energiesicherheit noch die Souveränität oder wirtschaftliche Erwägungen zum Energiesystem betrifft – zahlreiche andere Regelungen behandeln diese Aspekte.
Die EU-Plattform und ihr Modellierungsteam, zu dem Agent Green durch Dr. Theodor Cojoianu aktiv beitrug, zeigten außerdem den möglichen Klimaschaden durch die Aufnahme fossilen Gases in die Taxonomie auf: „Auf EU-Ebene ist der 20-Jahres-Durchschnitt von 550kgCO2e/kW für vor 2031 genehmigte Anlagen von der Produktion entkoppelt und entspricht einem Budget von 11tCO2e/kW – ohne jährliche Obergrenze. Würden alle 166 Kohlekraftwerke der EU und ihre Kapazität von 112GW ersetzt, könnte dies zu über 1,4 Milliarden CO2e führen (einschließlich der zulässigen Kapazitätserhöhung um 15%: 112000000kW*1.15*11t CO2e; diese Schätzung für den ‚schlimmsten Fall‘ wäre höher, wenn auch indirekte Emissionen durch Methanleckagen oder der Ersatz von Öl/anderen festen/flüssigen fossilen Brennstoffen berücksichtigt würden).“
Darüber hinaus „wurden für die länderspezifische Modellierung die Beispiele Griechenland, Slowakei und Spanien angeführt. Griechenland hatte bereits im September 2019 angekündigt, bis 2028 schrittweise aus der Kohleverstromung auszusteigen, und diese Zusage im April 2021 bekräftigt. Unter der weiteren Annahme, dass der Anreiz zum Kohleausstieg im Vorschlagsentwurf vollkommen funktionieren und Griechenland beschließen würde, buchstäblich morgen aus der Kohle auszusteigen, würden 10MtCO2e eingespart. Würde diese Kohlekapazität jedoch durch neue Gaskraftwerke mit durchschnittlichen jährlichen Emissionen von 550kg/kW Kapazität ersetzt, wie von der Kommission vorgeschlagen, ergäbe dies 24MtCO2e an ‚grüngefärbten‘ CO2e-Emissionen, einen Anstieg um 140%, der weder Methanleckagen noch Emissionen aus einer möglichen späteren Wasserstoffbeimischung berücksichtigt. Die Einbeziehung dieser Emissionen in einen Ansatz über den gesamten Lebenszyklus würde zeigen, dass der Umstieg auf Gas die Emissionen noch weiter erhöhen könnte.“
Ähnliche Beispiele wurden für die Slowakei und Spanien genannt, „wobei es sich jeweils um direkte Emissionswerte handelt, die sich sehr deutlich verschlechtern würden, wenn sämtliche Lebenszyklusemissionen berücksichtigt würden“.
Pressekontakt:
COJOIANU Theodor, Theodor.Cojoianu@ed.ac.uk, office@agentgreen.org, theodor.cojoianu@agentgreen.org
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